- Reichsfiscal
Reichsfiscal, Beamter, welcher für die Gerechtsame eines ganzen Reiches, bes. ehemals des Deutschen Reichs, u. dessen Oberhaupt sorgt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichsfiscal, Beamter, welcher für die Gerechtsame eines ganzen Reiches, bes. ehemals des Deutschen Reichs, u. dessen Oberhaupt sorgt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichshofrath — Reichshofrath, der Geheime Rath des Deutschen Kaisers in Rechts , Gnaden u. politischen Gegenständen, welche Deutschland u. das solchem zum Theil noch angehörige Italien betrafen. Der R. trug hiernach einen zweifachen Charakter; er war… … Pierer's Universal-Lexikon
Schmalkaldischer Bund — Schmalkaldischer Bund. Der Reichstag von Augsburg 1530 hatte die von den lutherischen [309] Reichsständen übergebene Augsburger Confession verworfen u. denselben war im Abschied eine kurze Frist bestimmt, in welcher sie Alles in den vorigen Stand … Pierer's Universal-Lexikon
Fiscal [1] — Fiscal (v, lat.), 1) öffentliche Person, welche die Gerechtsame des Fiscus od. das Beste der Staatskasse in Obacht nimmt; 2) der öffentliche Ankläger im Gemeinen Criminalprocesse, der alle Verbrechen u. Vergehen dem betreffenden Gerichte… … Pierer's Universal-Lexikon