Reichsglieder

Reichsglieder

Reichsglieder, sonst die Großen, welche zwar Theilhaber es Deutschen Reiches waren, aber nicht Sitz u. Stimme auf dem Reichstage hatten, so mehre italienische Fürsten, wie Mantua, Savoyen, Mailand, mehre polnische Große, welche den Reichsfürstentitel erhalten hatten, u. die freie Reichsritterschaft.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Stand, der — Der Stand, des es, plur. die Stände, von dem Zeitworte stehen. 1. Das Stehen, die Handlung des Stehens; ohne Plural. (1) Eigentlich, wo es doch nur in einigen Fällen üblich ist. Keinen festen Stand haben, nicht fest stehen können, wo aber auch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kurverein von Rhense — Als Kurverein von Rhens wird das Treffen (Kurfürstentag) von sechs der sieben Kurfürsten bezeichnet, das am 16. Juli 1338 in Rhens stattfand und eine Vereinbarung mit einschloss. Außer Johann, dem König von Böhmen, waren alle Kurfürsten anwesend …   Deutsch Wikipedia

  • Kurverein zu Rhense — Als Kurverein von Rhense wird das Treffen von sechs der sieben Kurfürsten bezeichnet, das am 16. Juli 1338 in Rhens stattfand und eine Vereinbarung mit einschloss. Außer Johann, dem König von Böhmen, waren alle Kurfürsten anwesend: Balduin für… …   Deutsch Wikipedia

  • Quaternionen der Reichsverfassung — Quaternionen in der Schedelschen Chronik Die Quaternionen der Reichsverfassung sind ein seit dem frühen 15. Jahrhundert belegtes Ordnungssystem, mit dem man bildhaft die ständische Hierarchie im Heiligen Römischen Reich anschaulich machen wollte …   Deutsch Wikipedia

  • Rhenser Kurverein — Als Kurverein von Rhense wird das Treffen von sechs der sieben Kurfürsten bezeichnet, das am 16. Juli 1338 in Rhens stattfand und eine Vereinbarung mit einschloss. Außer Johann, dem König von Böhmen, waren alle Kurfürsten anwesend: Balduin für… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsstände — Reichsstände, 1) die Glieder des Staats, welche in Dingen, die der Regent allein nicht entscheiden darf, zu Rathe gezogen werden müssen. Sie bestehen meist aus dem hohen u. niedern Adel, der Geistlichkeit u. zuweilen Abgeordneten des Bürger u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landgericht — Landgericht, 1) (kaiserliche L e), sonst die öffentlichen Gerichte, welche an Stelle der früheren Volksgerichte in Deutschland getreten waren u. unter Königsbann, meist unter Vorsitz eines Grafen, gehalten wurden (Placita populi s. terrae,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reichsstand, der — Der Reichsstand, des es, plur. die stände, ein Stand, d.i. solches Glied eines Reiches, welches Sitz und Stimme auf den Reichstagen hat. So werden in dem Deutschen Staatsrechte diejenigen Reichsglieder, welche Sitz und Stimme auf den Reichstagen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Reichsunmittelbarkeit — Reichsunmittelbarkeit, die Stellung derjenigen Reichsglieder, die keinem Landesherrn, sondern nur dem Reiche (Kaiser und Reichstag) unterworfen waren …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schmalkaldischer Bund u. Krieg — Schmalkaldischer Bund u. Krieg. Die protest. Stände. die sich weder der kathol. Mehrheit des Reichstages fügen noch die Entscheidung des in nahe Aussicht gestellten allgemeinen Concils anerkennen wollten, waren durch die Politik Kaiser Karls V.… …   Herders Conversations-Lexikon

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