Reichsgroschen

Reichsgroschen

Reichsgroschen, 1) Groschen, welche nach irgend einem Reichsmünzfuß geprägt sind; 2) sächsische Groschen, welche der Kurfürst Friedrich III. als Reichsstatthalter 1507 schlagen ließ, u. welche außer dem Bildniß des Kurfürsten den einfachen Reichsadler führen; 3) alle Groschen, welche bes. nach dem Reichsfuße von 1599 geschlagen sind, deren 108(Stück eine achtlöthige Mark machen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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