- Reichspfandschaften
Reichspfandschaften, Reichsgüter, welche bes. Reichsstädten od. einem Reichsfürsten pfandweise übertragen waren. Dem Gesetz nach stand jedem Kurfürsten das Recht zu, solche R. für sich einzulösen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichspfandschaften, Reichsgüter, welche bes. Reichsstädten od. einem Reichsfürsten pfandweise übertragen waren. Dem Gesetz nach stand jedem Kurfürsten das Recht zu, solche R. für sich einzulösen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Herren von Ems — Wappen der Herren von Ems in Scheiblers Wappenbuch von 1450 Die Herren von Ems, später von Hohenems (ab 1560 Grafen), waren ein Adels und Rittergeschlecht in Vorarlberg. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Scheer — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Scheer (Donau) — Dieser Artikel beschreibt die Stadt Scheer. Für weitere Bedeutungen dieses Namens, siehe Scheer (Begriffsklärung). Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Territoriale Entwicklung Zürichs — Die Erwerbung der Landschaft durch Zürich bis 1789 Die Stadt Zürich sicherte zuerst ihren Einfluss ausserhalb ihrer Mauern durch die Vergabe von Pfahlbürgerrechten an hunderte Bewohner umliegender Dörfer und Kleinstädte und den Abschluss von… … Deutsch Wikipedia
Satzung [2] — Satzung, 1) die Handlung des Setzens; 2) das Bestimmen einer Zeit od. eines Preises; 3) (Weddeschat, Pfand), das Institut des älteren Deutschen Rechtes, vermöge dessen durch eine gerichtliche Auflassung dem Gläubiger bis zur Wiedereinlösung durch … Pierer's Universal-Lexikon
Domänen — (fr. Domaine, lat. Domanium, Domanialgut, herrschaftliches Gut), 1) im weiteren Sinne alles Eigenthum, welches der Staat zum Zweck der Production mit wesentlich gleichem Rechte, wie der Privatmann, besitzt, zum Unterschiede vom Staatsgut,… … Pierer's Universal-Lexikon
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon
Pfandschaft — Pfandschaft, im Mittelalter Bezeichnung für Sicherheitsleistung, namentlich für das Pfandrecht an Liegenschaften. Im ältern deutschen Staatsrecht unterschied man Reichspfandschaften und Gemeine Pfandschaften und verstand unter erstern die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfandschaftsrecht — Pfandschaftsrecht, ehemaliges, in der Wahlkapitulation seit Karl V. anerkanntes Recht der Kurfürsten zu Trier und Pfalz, kraft dessen diese alle Reichspfandschaften (s. Pfandschaft) einlösen und an sich nehmen durften … Meyers Großes Konversations-Lexikon