Reichsproceß
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Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Executoriāles — (lat.), richterlicher Befehl, mittelst dessen dem in einem Proceß Verurtheilten aufgegeben wird, dem ergangenen Urtheil innerhalb einer gesetzten Frist nachzukommen. Nach dem älteren deutschen Reichsproceß mußten solche Executorialien bes.… … Pierer's Universal-Lexikon