Reiterrecht

Reiterrecht

Reiterrecht, ehemals das Recht, daß sich ein Reiter auf der Straße vom Felde so viel Futter holen durfte, als er brauchte; wird jetzt als Felddiebstahl bestraft.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Reiterrecht, das — Das Reiterrêcht, des es, plur. inus. ein ehemahliges Recht reitender Personen, nach welchem sie so viel Futter als sie für ihr Pferd gebrauchten, auf dem Felde nehmen konnten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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