- Rentenablösung
Rentenablösung, die Form, welche der Verwaltung des Tilgungsfonds vorgeschrieben ist, um mit den vom Staat angewiesenen Geldern allmälig Renten wieder anzuhäufen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Rentenablösung, die Form, welche der Verwaltung des Tilgungsfonds vorgeschrieben ist, um mit den vom Staat angewiesenen Geldern allmälig Renten wieder anzuhäufen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.