Retorsion

Retorsion

Retorsion (v. lat.), Zurückbeugung, Zurückwendung, Erwiderung, Vergeltung, Gleiches mit Gleichem, bes. im schlimmern Sinne; Retorsio facti, jede Erwiderung einerstattgefundenen Rechtsverletzung; Retorsio juris s. legis, im völkerrechtlichen Verkehr die Rückanwendung desselben unbilligen Princips, welches eine Macht in ihrem Rechtskreise angewendet hat gegen die solchergestalt handelnde Macht, um sich in Gleichheit mit derselben zu stellen od. zu erhalten, bis die Ungleichheit gehoben ist. Die R. findet daher ihre Anwendung nicht sowohl bei wirklichen Ungerechtigkeiten, welche die andere Macht sich zu Schulden gebracht hat (in welchem Falle vielmehr Repressalien [s.d.] nothwendig werden), als bei einer Unbilligkeit, d.h. einer ungleichen Behandlung fremder Staaten od. denselben angehörender Personen u. Sachen, wodurch dieselben entweder von gewissen, den eigenen Unterthanen gewährten Vortheilen ganz ausgeschlossen, od. doch zu Gunsten der letzteren od. auch gegen andere bevorzugte Nationen zurückgestellt werden. Die R. findet daher namentlich in den Zollsystemen häufig Anwendung, indem der Grundsatz festgehalten wird, daß die Hinfuhr von Waaren in einen fremden Staat nicht mehr erschwert werden dürfe, als die Einfuhr aus dem fremden Staate in den eigenen belastet ist (Retorsionssystem). Die Anwendung der R. ist dagegen da ungerechtfertigt, wo es sich etwa blos um eine Verschiedenheit der Gesetze handelt, welche an sich nicht darauf berechnet ist, die Fremden gegen die Einheimischen zurückzustellen, wenn auch das fremde Gesetz vielleicht factisch gewissen Klassen der fremden Staatsangehörigen ungünstiger ist, als das im eigenen Staate geltende Gesetz. Auch ist die R. nicht ein Recht für einzelne Staatsangehörige od. Behörden, sondern es bedarf zu ihrer Ausübung stets erst eines legislativen Beschlusses der Staatsgewalt u. einer Auctorisation an die Einzelnen u. resp. die Behörden, welche zugleich das Nähere über die Form u. die Grenzen der R. zu bestimmen hat.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Retorsion — (aus dem lat. PPP retortum des Verbs retorquere ‚zurückdrehen‘, also wörtlich „zurückgedreht“)[1] bezeichnet in der Philosophie eine Argumentationsfigur, die verschiedene Aussagen einer Argumentation gegen ihre expliziten Schlussfolgerungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Retorsion — Rétorsion La rétorsion est le moyen de contrainte consistant dans le fait pour un État de répondre par un usage rigoureux de son droit à des actes eux mêmes licites mais inamicaux, commis à son égard par un autre État. Exemple : expulsion… …   Wikipédia en Français

  • retorsion — A phrase used in international law to describe retaliatory action taken by one foreign government against another for the stringent or harsh regulation or treatment of its citizens who are within the geographical boundaries of the foreign country …   Law dictionary

  • retorsión — sustantivo femenino 1. Uso/registro: restringido. Acción y resultado de retorcer: La retorsión de los hierros muestra la violencia del choque …   Diccionario Salamanca de la Lengua Española

  • retorsión — (Del lat. *retorsus, por retortus, por infl. de retorsi). 1. f. Acción y efecto de retorcer. 2. Acción de devolver o inferir a alguien el mismo daño o agravio que de él se ha recibido. retorsión del argumento. f. Acción de aplicar a alguien,… …   Diccionario de la lengua española

  • Retorsion — Re*tor sion, n. Same as {Retortion}. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Retorsion — (lat., Jus retorsionis), völkerrechtlich die Erwiderung nachteiliger und vor allem unbilliger Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichartige Maßregeln seitens einer andern. Die R. ist der Veranlassung und dem Zweck nach mit den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Retorsion — Retorsiōn (lat., »Zurückdrehung«), Erwiderung der nachteiligen Anordnungen des einen Staates gegen Untertanen eines andern Staates; das Retorsionssystem, bestehend in Aufstellung von Einfuhr und Ausfuhrverboten, hohen Zöllen (Retorsionszölle,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Retorsion — Retorsion, lat. deutsch, Gegenzwang, indem man, wenn ein ausländisches Gericht die Rechtshilfe verweigert, in ähnlichen Fällen künftig gegen dasselbe ebenso verfährt; kommt namentlich auch bei Verkehrsverhältnissen vor; also gleichbedeutend mit… …   Herders Conversations-Lexikon

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