- Revaliren
Revaliren, 1) sich wieder bezahlt machen, schadlos halten; 2) einen Wechsel revaliren nennt man, wenn ein Dritter, welcher auf dem Wechsel nicht genannt ist, nach aufgenommenem Protest zu Ehren des Trassanten od. Indossanten den Wechsel acceptirt u. Zahlungsleistung übernimmt u. nun gegen den Honoraten od. dessen Vormänner nach Wechselrecht klagt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.