Richterliches Gehör

Richterliches Gehör

Richterliches Gehör (Rechtliches Gehör), die gesetzmäßige, dem Richter obliegende Berücksichtung aller Gesuche um Hülfe u. Schutz des Staats für verfolgbare Rechte. Nie darf solche Hülfe gewährt werden, ohne den Gegentheil gehört zu haben (audiatur et altera pars), indem beide Theile gleiche Ansprüche haben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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