Ritterpferd

Ritterpferd

Ritterpferd, s. Rittersteuer. Ritterpferdsgelder, s.u. Lehn VI. a) aa).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Rittersteuer — Rittersteuer, 1) Abgabe, welche die Besitzer der Lehngüter an den Landesherrn statt der ehemals in Person geleisteten Kriegsdienste entrichten. In den meisten Ländern legte man bei der Auswerfung der Steuer für die einzelnen Güter die Zahl der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Scipio [2] — Scipio, eine berühmte römische Patricierfamilie, zur Cornelia gens gehörend; der Name dieser Familie schrieb sich von einem Cornelius her, welcher, seinen blinden Vater führend, diesem als Stab (Scipio) u. Stütze gedient hatte. 1) Publius… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Ritter [3] — Ritter (lat. Equites), Krieger zu Pferde, die im alten Rom einen besondern Stand bildeten. Die Begründung wird auf Romulus zurückgeführt, der aus den drei patrizischen Tribus der Ramnes, Tities und Luceres drei Zenturien (= 300) Reiter für den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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