Salviren

Salviren

Salviren (v. lat.), 1) retten, sichern, schützen, vertheidigen; 2) (Schifff.), so v.w. Bergen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Salviren — Salviren, lat. dtsch., retten, sichern; Salvation, Rettung, Vertheidigung; Salvationsschrift, in der Rechtssprache Schrift, womit der Beweisführer die Einwendungen des Gegners zu widerlegen und den Beweis als geleistet darzustellen sucht;… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Salviren — * Er will sich salviren. »Wenn sie allhier im Lande Lossgereizet (= aufgestört und unstet gemacht), dahin ihre Flucht nehmen vnd sich salviren könnte.« (Friedeberg, II, 27.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Kloster Salem — Die Reichsabtei Salem in der heutigen Gemeinde Salem im Linzgau (Baden Württemberg) war ein Kloster des Zisterzienserordens und eine der wohlhabendsten und bedeutendsten reichsunmittelbaren Abteien des Bodenseeraums. Das 1137/1138 gegründete… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsabtei Salem — Schloss Salem (Nordfassade des Abteigebäudes) Lage Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Schloss Salem — Die Reichsabtei Salem in der heutigen Gemeinde Salem im Linzgau (Baden Württemberg) war ein Kloster des Zisterzienserordens und eine der wohlhabendsten und bedeutendsten reichsunmittelbaren Abteien des Bodenseeraums. Das 1137/1138 gegründete… …   Deutsch Wikipedia

  • Zisterzienserkloster Salem — Die Reichsabtei Salem in der heutigen Gemeinde Salem im Linzgau (Baden Württemberg) war ein Kloster des Zisterzienserordens und eine der wohlhabendsten und bedeutendsten reichsunmittelbaren Abteien des Bodenseeraums. Das 1137/1138 gegründete… …   Deutsch Wikipedia

  • Stipulation — (v. lat. Stipulatio), im System der römischen Contracte eine besondere Art der Vertragsschließung, mittelst welcher die beiden Paciscenten dadurch in ein civilrechtlich klagbares Obligationsverhältniß traten, daß der eine (Stipulator) mit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legät — (lat. Legatum, Vermächtniß), eine letztwillige[213] Verfügung, durch welche Jemandem auf Kosten des Nachlasses des Verstorbenen ein vermögensrechtlicher Vortheil zugewendet wird. Der Bedachte heißt Legatār od. Honorirter (Legatarius, Honoratus),… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”