Salzzwang

Salzzwang

Salzzwang, 1) die vom Staat bisweilen getroffene Verfügung, daß jede Familie jährlich nach ihrer Kopfzahl dem Staat eine gewisse Quantität Salz abkaufen u. durch Quittungen die Abnahme bescheinigen muß; 2) die Einrichtung, daß die Einwohner eines Bezirks ihren Salzbedarf von einer mit dem Salzschank beliehenen Stadt od. Person kaufen müssen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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