Schandpfahl

Schandpfahl

Schandpfahl (Schandsäule), 1) Pfahl, an welchem sonst Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellt wurden, vgl. Pranger; 2) Pfahl od. Säule zur Erinnerung an ein Verbrechen gesetzt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schandpfahl — (Schandsäule), s. Pranger …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schandpfahl — Schandpfahl, so viel als Pranger …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Schandpfahl, der — Der Schandpfāhl, des es, plur. die pfähle. 1) Ein Pfahl, an welchem die Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellet werden; der Pranger, das Halseisen, die Schandsäule. 2) Ein zu jemandes Schande errichteter Pfähl; die Schandsäule …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schandpfahl — Schạnd|pfahl 〈m. 1u; veraltet〉 = Pranger * * * Schạnd|pfahl, der (früher): ↑ Pfahl des Prangers, Pranger. * * * Schạnd|pfahl, der (früher): Pfahl des ↑Prangers …   Universal-Lexikon

  • Schandpfahl — Schạnd|pfahl (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Dorfgericht — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …   Deutsch Wikipedia

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  • Niedergericht — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …   Deutsch Wikipedia

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