- Schillingsgut
Schillingsgut (Bonum solidarium), in manchen Gegenden ein Bauerngut, von welchem ein jährlicher Erbzins gegeben wird; vgl. Colonat; dessen Gebäude, Schillingshof; der Besitzer, Schillingsbauer;[190] das aus dem darüber geschlossenen Vertrage entspringende Recht, Schillingsrecht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.