Schillingsgut

Schillingsgut

Schillingsgut (Bonum solidarium), in manchen Gegenden ein Bauerngut, von welchem ein jährlicher Erbzins gegeben wird; vgl. Colonat; dessen Gebäude, Schillingshof; der Besitzer, Schillingsbauer;[190] das aus dem darüber geschlossenen Vertrage entspringende Recht, Schillingsrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schillingsgut, das — Das Schillingsgut, des es, plur. die güter, in einigen Gegenden, ein Nahme eines Erbzinsgutes, oder Zinsgutes, d.i. eines Gutes, dessen wahres Eigenthum gegen einen gewissen Zins, der Schilling heißt, übertragen wird. Daher der Schillingshof, der …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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