- Schooßfall
Schooßfall, der im Intestaterbrecht, in Abweichung von den Bestimmungen des Gemeinen Rechtes, nach mehren Particularrechten geltende Vorzug der Ascendenten vor den Geschwistern u. deren Kindern nach dem altdeutschen Spruch: das Kind fällt in der Mutter Schooß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.