Schuldherr

Schuldherr

Schuldherr, so v.w. Gläubiger.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schuldherr, der — Der Schuldhêrr, des en, plur. die en, derjenige, welchem man eine Geldsumme schuldig ist, und welcher am üblichsten der Gläubiger genannt wird, Lat. Creditor; im Gegensatze des Schuldners …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gläubig — Gläubig, adj. et adv. von dem Hauptworte Glaube, Glauben habend. 1) In der weitesten Bedeutung, einen Satz für wahr haltend; in welcher Bedeutung es nur in den Zusammensetzungen leichtgläubig, abergläubig, ungläubig üblich ist, in welchen Wörtern …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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