- Secludiren
Secludiren (v. lat.), ausschließen; davon Seclusion, Ausschließung, u. Seclusionsacte, Ausschließungsurkunde, z.B. vom Thron. Seclusorium, Ort, um etwas bes. zu verschließen od. abzusperren, so auf den römischen Landgütern eine Art Vogelhäuser, worin die fett gemachten Vögel vor dem Verkauf od. dem Essen. eingesperrt u. geschlachtet wurden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.