Selbstschuldner — (Selbstzahler), der Bürge, der dem Gläubiger gegenüber auf die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner verzichtet (s. Bürgschaft) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Selbstschuldner — oder Selbstzahler, der Bürge, von dem der Gläubiger ohne Vorausklage gegen den Hauptschuldner bei Verfall der Schuld sofort Zahlung fordern darf (Bürgerl. Gesetzb. § 773) … Kleines Konversations-Lexikon
Selbstschuldner — Selbstschuldner, ein Bürge, der bei Fälligkeit der von ihm gesicherten Schuld vom Gläubiger in Anspruch genommen werden kann, ohne dass es einer vorherigen Klage gegen den Hauptschuldner bedarf (§ 773 Absatz 1 Ziffer 1 BGB). Bürgschaft. … Universal-Lexikon
Selbstschuldner — kann kein Gewere stellen. – Graf, 441, 328. Wer auf frischer That, wegen Diebstahl, Raub, Mord ergriffen wird, kann die That nicht auf einen andern schieben. (S. ⇨ Handhaft und ⇨ Handthätiger.) Mhd.: Selbschöl mag chainen gewern stellen. (Auer,… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Selbstschuldner, der — Der Sêlbstschuldner, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Selbstschuldnerinn, eine Person, welche eine Summe selbst schuldig ist, zum Unterschiede von dem Bürgen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Kreissparkasse Saarbrücken — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte … Deutsch Wikipedia
Sparkasse Saarbrücken — Sparkasse Saarbrücken Staat Deu … Deutsch Wikipedia
Stadtsparkasse Saarbrücken — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte … Deutsch Wikipedia
Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Selbstzahler — Selbstzahler, s. Selbstschuldner … Meyers Großes Konversations-Lexikon