- Spatenrecht
Spatenrecht, eine symbolische Handlung, mittelst welcher der Besitzer eines zur Deichlast verpflichteten Grundstücks, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, des pflichtigen Grundstücks nach dem Satze: wer nicht will deichen, muß weichen, für verlustig u. das Grundstück selbst für herrenlos erklärt wird. Sie besteht in der Einsenkung eines Spatens in den Deich durch das Deichgericht; auch der Eigenthümer selbst kann sie vornehmen zum Zeichen, daß er das Eigenthum an dem betreffenden Grundstück aufgeben will; nur Particularrechte verhieten dies. Wer den Spaten auszieht, erwirbt das Eigenthum des Grundstücks, muß indessen dafür auch die noch rückständigen Leistungen übernehmen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.