- Spruchfertig
Spruchfertig (Spruchreif), ist eine Sache, wenn sie so vollständig instruirt ist, daß darüber ein richterlicher Endbescheid gegeben werden kann.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Spruchfertig (Spruchreif), ist eine Sache, wenn sie so vollständig instruirt ist, daß darüber ein richterlicher Endbescheid gegeben werden kann.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.