Staatsauflagen

Staatsauflagen

Staatsauflagen, s. Steuern.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Redaktionsgeheimnis — Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online )Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In Deutschland gibt Artikel 5 des… …   Deutsch Wikipedia

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