Meßrecht

Meßrecht

Meßrecht, 1) die Gerechtigkeit gewisser Orte, Messen zu halten; 2) (Meßordnung), die Gesetze über das gegenseitige Verhalten der Käufer u. Verkäufer.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Messen [1] — Messen (Handelsmessen), Märkte, die sich von den gewöhnlichen Jahrmärkten nur durch ihren größern Umfang, längere Dauer und größere Zahl der Besucher unterscheiden; insbes. die längere Zeit andauernden, vorzugsweise für den Großhandel bestimmten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Messen — Messen, Handelsmessen, große Jahrmärkte, welche zu bestimmten Zeiten des Jahres an gewissen Orten abgehalten werden und allein auf den Großhandel berechnet sind. Vor Zeiten, wo der Verkehr noch nicht regelmäßig geordnet war, erwiesen sie sich als …   Herders Conversations-Lexikon

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