- Staffelrecht
Staffelrecht, 1) (Staffelrechnung), so v.w. Stapelrecht, Stapelrechnung; 2) so v.w. Stufenleiter, s.u. Conto corrente 2) A) c).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Staffelrecht, 1) (Staffelrechnung), so v.w. Stapelrecht, Stapelrechnung; 2) so v.w. Stufenleiter, s.u. Conto corrente 2) A) c).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Staffelrecht — Staffelrecht, s. Stapelrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stapelrecht — (Stapelgerechtigkeit, Staffelrecht, Stapelfreiheit, Niederlagsrecht), ein in ältern Zeiten gewissen Städten bewilligtes Recht, wonach gewisse oder auch alle Waren, jedenfalls aber mit Ausnahme der »Landesware«, die auf Straßen versandt wurden, an … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stapelrecht, das — Das Stapelrêcht, des es, plur. inusit. 1. * Das Recht, Jahrmärkte zu haben, und Handlung zu treiben, von ganzen Orten; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. 2. Im engern Verstande, das Recht, welches ein Ort hat, daß alle oder doch gewisse… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart