- Stapelbare Waaren
Stapelbare Waaren (Stapelgut), Kaufmannswaaren, welche an einem Orte dem Stapelrechte unterworfen sind.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Stapelbare Waaren (Stapelgut), Kaufmannswaaren, welche an einem Orte dem Stapelrechte unterworfen sind.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Stapelrecht — Stapelrecht, 1) so v.w. Stapelgerechtigkeit; 2) das Recht, daß an einen Ort gebrachte Waaren nur durch Schiffer od. Fuhrleute dieses Ortes weiter gebracht werden dürfen. Stapelstadt (Stapelplatz), eine Stadt, welche die Stapelgerechtigkeit… … Pierer's Universal-Lexikon