Strafdecīsum
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Straferkenntniß — (Criminalerkenntniß, bei erkannter Todesstrafe Bluturtheil), jede Entscheidung eines Strafgerichtes auf eine vorausgegangene Untersuchung. Nur auf die äußere Form des S es beziehen sich die verschiedenen Bezeichnungen als Strafurtheil, wenn es… … Pierer's Universal-Lexikon