Strafverjährung
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Strafverjährung — Strafverjährung, entweder Verjährung der Klagverfolgung, od. der Vollziehung urtheilsmäßiger Strafen, je nach der Schwere des Verbrechens von der Anzeige oder vom Urtheil an in 1, 3, 10, 20 Jahren oder auch gar nicht: auf die Idee gegründet, daß… … Herders Conversations-Lexikon