Strafwachen
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Disziplinargewalt — (Disziplinarstrafgewalt, Disziplinarstrafrecht), die dem Staat kraft seiner dienstherrlichen Stellung gegenüber seinen Beamten zustehende Strafgewalt wegen Verletzung der Dienstpflicht (Dienstvergehen). Die Dienstvergehen können strafrechtlich zu … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafe — (Poena, Vindicta, Animadversio, Coërcitio), jeder Nachtheil, jedes Übel, welches denjenigen trifft, welcher sich eines Unrechtes od. einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. I. In ethischer Hinsicht unterscheidet man natürliche S n,… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafdienst — Strafdienst, im deutschen Heere kleinere Disziplinarstrafen gegen Gefreite und Gemeine, besteht in Strafwachen und in Strafexerzieren, das außer der Reihe, gewöhnlich in feldmarschmäßigem Anzug 1/2 oder 1 Stunde, ausgeführt werden muß. Weiteres s … Meyers Großes Konversations-Lexikon