- Strandherr
Strandherr, der Oberherr eines Strandes; über seine Rechte bei der Bergung gestrandeter Güter s.u. Strandrecht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Strandherr, der Oberherr eines Strandes; über seine Rechte bei der Bergung gestrandeter Güter s.u. Strandrecht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Strandherr, der — Der Strandhêrr, des en, plur. die en, der Oberherr eines Strandes, welcher in manchen Gegenden auch der Herr der daselbst an den Strand geworfenen Güter ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Mats Wahl — (* 10. Mai 1945 in Malmö) ist ein schwedischer Schriftsteller. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werk und Auszeichnungen 3 Werke 3.1 … Deutsch Wikipedia