- Streitgenossenschaft
Streitgenossenschaft, so v.w. Genossenschaft 3); vgl. Litis consortes.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Streitgenossenschaft, so v.w. Genossenschaft 3); vgl. Litis consortes.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Streitgenossenschaft — Streitgenossenschaft, Prozessrecht: Mehrheit von Klägern oder Beklagten v. a. im Zivilprozess (§§ 59 63 ZPO, subjektive Klagenhäufung). Es besteht einfache Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft hinsichtlich des Streitgegenstandes, bei… … Universal-Lexikon
Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgenossenschaft — 1. Begriff: St. liegt vor, wenn in einem ⇡ Zivilprozess mehrere Personen Kläger oder Beklagte sind (§§ 59–63 ZPO). 2. Arten: a) Einfache St.: Die Handlungen der einzelnen Streitgenossen wirken weder zum Vorteil noch zum Nachteil der anderen; das… … Lexikon der Economics
Notwendige Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgenosse — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgenossen — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Streitgenossen — (Litiskonsorten) heißen im Zivilprozeß die in einer Parteirolle als Kläger oder als Beklagte vereinigten Personen. Ob eine solche Streitgenossenschaft (Litiskonsortium) eintreten soll oder nicht, das hängt in der Regel von der freien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Klagenhäufung — Klagehäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung ,… … Deutsch Wikipedia
Товарищество в процессе — Каждый обладатель гражданских прав и отдельных правомочий, вытекающих из этих прав, имеет право судебной их защиты независимо от других лиц, владеющих такими же или сходными правами или правомочиями. Иногда, однако, бывает целесообразнее в… … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона