Stuhlrecht
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Kirchenstühle — Kirchenstühle, die Sitzreihen u. einzelnen Sitze (Kirchensitze) in der Kirche, worauf die die Kirche Besuchenden Platz nehmen. Sie sind Eigenthum der Kirche, werden gegen einen Zins vergeben, fallen aber nach dem Tode od. nach Wegzug der Personen … Pierer's Universal-Lexikon