- Sub oblatiōne ad reciprŏca
Sub oblatiōne ad reciprŏca s. reciproci (lat., unter Erbieten zum Gegenseitigen), die Versicherung gleicher Rechtswillfährigkeit u. Gefälligkeit, welche sich coordinirte Behörden bei Requisitionen u. anderen Ersuchungsschreiben am Schlüsse zu geben Pflegen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.