- Superarbitriren
Superarbitriren (v. lat.), über Etwas in höhrer Instanz entscheiden, wenn schon einmal entschieden worden; eine solche Entscheidung heißt Superarbitrĭum.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Superarbitriren (v. lat.), über Etwas in höhrer Instanz entscheiden, wenn schon einmal entschieden worden; eine solche Entscheidung heißt Superarbitrĭum.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.