- Synallagmatisch
Synallagmatisch (v. gr.), was aus Verträgen hervorgeht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Synallagmatisch (v. gr.), was aus Verträgen hervorgeht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
synallagmatisch — sy|nal|lag|ma|tisch <Adj.> [spätgriech. synallagmatikós = den Vertrag, die Übereinkunft betreffend] (Rechtsspr.): gegenseitig: er Vertrag (Synallage) … Universal-Lexikon
synallagmatisch — sy|nal|lag|ma|tisch <aus (spät)gr. synallagmatikós »den Vertrag, die Übereinkunft betreffend«> gegenseitig; er Vertrag: svw. ↑Synallage … Das große Fremdwörterbuch
synallagmatisch — sy|n|al|lag|ma|tisch <griechisch> (Rechtssprache gegenseitig) … Die deutsche Rechtschreibung
Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Eingriffskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Entreicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Kondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Leistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Nichtleistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia