- Miscelliones
Miscelliones (Herciscundi), unter den Kaisern Juristen, welche weder Sabinianer noch Proculianer waren, überhaupt zu keiner Schule gehörten. Vgl Mascov, De ICtis hircisc. s. misc., Jena 1728.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Miscelliones (Herciscundi), unter den Kaisern Juristen, welche weder Sabinianer noch Proculianer waren, überhaupt zu keiner Schule gehörten. Vgl Mascov, De ICtis hircisc. s. misc., Jena 1728.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Rechtsschulen — Rechtsschulen, 1) Lehranstalten, in welchen Unterricht in der Rechtswissenschaft ertheilt wird. Die Gewohnheit, den Rechtsunterricht in eigenen Schulen zu ertheilen, findet sich für das Römische Recht schon zu Cicero s Zeit; indessen bildete… … Pierer's Universal-Lexikon