Miserabele Personen (Personae miserabiles), Personen, die außer Stande sind, sich selbst zu ernähren. Dahin gehören Sieche, Gebrechliche, arme Wittwen u. Pupillen; nach der Praxis genießen sie einen befreiten Gerichtsstand.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.