- Theilbrief
Theilbrief, Urkunde, in Gemäßheit welcher ein Allodialgut eines Erblassers nach dessen Tode in bestimmte Theile zerfällt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Theilbrief, Urkunde, in Gemäßheit welcher ein Allodialgut eines Erblassers nach dessen Tode in bestimmte Theile zerfällt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.