- Theilschilling
Theilschilling, eine Summe Geldes, welche dem Gerichtsherrn von Erbschaften entrichtet werden muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Theilschilling, eine Summe Geldes, welche dem Gerichtsherrn von Erbschaften entrichtet werden muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Theilschilling, der — Der Theilschilling, des es, plur. die e, an einigen Orten, ein Schilling, d.i. ein bestimmtes Geld, welches dem Gerichtsherren von den Erbschaften oder Erbtheilen entrichtet wird … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart