Thymeläa

Thymeläa

Thymeläa, 1) T. Endl., Pflanzenklasse des Endlicherschen Systems, Bäume u. Sträucher, seltener Kräuter, mit abwechselnden od. gegenständigen Blättern, seltener quirlförmig, einfach, ganzrandig od. fiederspaltig, meist lederartig, perennirend, vollständigen od. durch Verkümmerung unvollständigen, selten getrenntgeschlechtlichen Blüthen, welche eine freie od. seltener mit dem Fruchtknoten verwachsene corollenartige einfache Blüthenhülle haben od. außen derber, innen gefärbt, die Staubgefäße der Blüthenhülle seltener dem Frnchtboden eingefügt, die unfruchtbaren oft blumenblattartig, ein od. mehre Fruchtknoten, Eierchen aus den Nähten der Fruchtblätter, einzeln od. in unbestimmter Zahl, Frucht eine Balgkapsel, Nuß- od. Steinfrucht, Keimling gerade, mit od. ohne Eiweiß; diese Klasse besteht aus folgenden Ordnungen od. Familien: Monimiaceae, Laurineae, Gyrocarpeae, Santalaceae, Daphnoïdeae, Aquilarineae, [577] Elaeagneae, Pennaeacea u. Proteaceae; 2) Th. Adans., Scop., Mönch., Pflanzengattung in ihren Arten unter Daphne u. Passerina in die Familie der Daphnoïdeae gestellt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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