Trepprecht

Trepprecht

Trepprecht, das Recht eines Feldnachbarn, bei der Feldbestellung mit dem Zugvieh so weit auf den Nachbaracker zu treiben, daß man keine Anwand zu pflügen braucht. Dasselbe bildet regelmäßig eine Art ländlicher Servitut, s.d.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Trepprecht — Das Tretrecht (auch Trepprecht) ist das Recht, bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem Acker das benachbarte Grundstück zu betreten, z. B. zum Wenden des Pfluges. Das Tretrecht ist heute allerdings eher belanglos, da es ausdrücklich als… …   Deutsch Wikipedia

  • Tretrecht — Das Tretrecht (auch Trepprecht) ist das Recht, bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem Acker das benachbarte Grundstück kurzzeitig zu betreten, z. B. zum Wenden des Pfluges. Das Tretrecht ist heute allerdings eher belanglos, da es… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anwenderecht — (Umwende , Kehr , Pflugrecht), das altdeutsche Notrecht, beim Beackern des eignen Grundstücks auf dem angrenzenden fremden Acker wenden zu können. Ist es dabei gestattet, auch das Zugvieh auf den fremden Boden übertreten zu lassen, so wird das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tretrecht — (Trepprecht), s. Anwenderecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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