Umlagen — (Auflagen oder Umlagesteuern) heißen wegen ihrer besondern Form der Veranlagung (Umlegung, Verteilung einer gegebenen Summe nach bestimmten Maßstäben auf die einzelnen Mitglieder) die Repartitionssteuern (s. d.), insbes. die direkten, in Form von … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Umlagen — früher: ⇡ Matrikularbeiträge; spezielle Form der ⇡ Zuweisungen, die zwischen öffentlichen Aufgabenträgern geleistet werden. Zum Teil handelt es sich bei den U. um ⇡ Lenkungszuweisungen, zum größeren Teil aber um ⇡ Ausgleichszuweisungen. U.… … Lexikon der Economics
Matrikularbeiträge — ⇡ Umlagen, die von Gliedstaaten eines Bundesstaates oder ähnlich strukturierten Staatsgebilden (Staatenbund oder internationale Organisation) an den Zentralstaat geleistet werden. Die Bezeichnung stammt aus dem Heiligen Römischen Reich, in dem… … Lexikon der Economics
Strompreis — Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen und macht 60 % des gesamten Stromrechnungsbetrages aus. laut BDEW (Stand: Dezember 2009) Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Steuerrecht der Eisenbahnen — (laws relating the railway duties; droit d impôt des chemins de fer; leggi sulle imposte ferroviarie). Inhalt: A. Staatssteuern. a) Die besonderen Eisenbahnabgaben, b) Einkommensteuern, c) Vermögenssteuern, d) Gewerbe (Erwerb ) Steuern, e)… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Schwäbischer Kreis — Ausdehnung der Reichskreise zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Der Schwäbische Reichskreis ist gelb gefärbt. Der Schwäbische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in die unter Kaiser Maximilian I. 1500[H 1] bzw. 1512[H 2] das … Deutsch Wikipedia
Schwäbischer Reichskreis — (rot gefärbt) Wappen des Schwäbischen Reichskreises, 1563 und 1737 Der … Deutsch Wikipedia
Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
400-Euro-Job — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia