- Unterpfand
Unterpfand, 1) so v.w. Pfand; daher Unterpfandsgerechtigkeit, Unterpfandsgläubiger, so v.w. Pfandgerechtigkeit, Pfandgläubiger etc.; Unterpfandsrecht, so v.w. Hypothek; 2) so v.w. Faustpfand.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Unterpfand, 1) so v.w. Pfand; daher Unterpfandsgerechtigkeit, Unterpfandsgläubiger, so v.w. Pfandgerechtigkeit, Pfandgläubiger etc.; Unterpfandsrecht, so v.w. Hypothek; 2) so v.w. Faustpfand.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Unterpfand — Unterpfand,das:⇨Gewähr(1) UnterpfandZeichen,Beweis,Gewähr,Garantie,Zeugnis,Ausdruck,Bestätigung … Das Wörterbuch der Synonyme
Unterpfand — ↑ Pfand … Das Herkunftswörterbuch
Unterpfand — Verpfändung; Pfand * * * Un|ter|pfand [ ʊntɐpf̮ant], das; [e]s, Unterpfänder [ ʊntɐpf̮ɛndɐ] (geh.): Gegenstand, Person, Eigenschaft o. Ä. als Beweis, Zeichen von etwas: drei symbolische Ringe als Unterpfand ihrer Liebe. * * * Ụn|ter|pfand 〈n.… … Universal-Lexikon
Unterpfand — Ụn·ter·pfand das; geschr; ein Unterpfand (+ Gen) etwas, das als Beweis oder Garantie von etwas gilt: ein goldener Ring als Unterpfand der Liebe … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Unterpfand — Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische… … Deutsch Wikipedia
Unterpfand, das — Das Unterpfand, des es, plur. die pfänder, ein Pfand, so fern es einem andern zur Sicherheit einer ihm schuldigen Verbindlichkeit gegeben wird. Jemanden einen Ring zum Unterpfande geben. Ich setze meine Ehre zum Unterpfande. Ein Gut zum… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Unterpfand — Ụn|ter|pfand (veraltet für Pfand; gehoben für Beweis, Zeichen für etwas) … Die deutsche Rechtschreibung
Pfand — Unterpfand; Verpfändung; Sicherheit; Kaution; Einsatz; Hinterlegung * * * Pfand [pf̮ant], das; [e]s, Pfänder [ pf̮ɛndɐ]: 1. Gegenstand, der als Sicherheit, Bürgschaft für eine Forderung dient: jmdm. etwas als Pfand geben; etwas als Pfand behalten … Universal-Lexikon
Verpfändung — Unterpfand; Pfand * * * Ver|pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Verpfänden * * * Ver|pfạ̈n|dung, die; , en: das Verpfänden; das Verpfändetwerden. * * * Verpfändung, die Bestellung eines Pfandrechts. * * * Ver|pfạ̈n|dung, die; … Universal-Lexikon
Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… … Pierer's Universal-Lexikon