Unterwerfungsvertrag

Unterwerfungsvertrag

Unterwerfungsvertrag (Pactum subjectionis), Vertrag, wodurch sich Jemand in den Willen eines Anderen begibt. Der bürgerliche U. (Pactum subj. civile), bildet einen Theil des nach der sogenannten Vertragstheorie zur Begründung jedes Staates als nothwendig angenommenen u. wissenschaftlich zuerst von J. J. Rousseau dargelegten Staatsvertrages. Vgl. Staatstheorie B).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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