- Verbindungsrente
Verbindungsrente, ist eine solche Lebensrente, wo die Anzahl n von Jahren gleich ist der wahrscheinlichen Anzahl von Jahren, welche 2, 3 od. mehre Personen noch mit einander zu lebe hoffen können, wo also n mit Hülfe einer Sterblichkeitstabelle zu berechnen ist, wodurch sich dann auch die Berechnung der V. in die einer Zeitrente verwandelt. Die einfachsten u. am gewöhnlichsten vorkommenden V-n sind die, welche auf die Dauer des Beisammenlebens zweier Personen, z.B. von Eheleuten (daher auch Eherenten), begründet werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.