Verbindungsrente

Verbindungsrente

Verbindungsrente, ist eine solche Lebensrente, wo die Anzahl n von Jahren gleich ist der wahrscheinlichen Anzahl von Jahren, welche 2, 3 od. mehre Personen noch mit einander zu lebe hoffen können, wo also n mit Hülfe einer Sterblichkeitstabelle zu berechnen ist, wodurch sich dann auch die Berechnung der V. in die einer Zeitrente verwandelt. Die einfachsten u. am gewöhnlichsten vorkommenden V-n sind die, welche auf die Dauer des Beisammenlebens zweier Personen, z.B. von Eheleuten (daher auch Eherenten), begründet werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Verbindungsrente — Verbindungsrente, s. Rente …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eherente — Eherente, s.u. Verbindungsrente …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rente — (franz., v. ital. rêndita), im allgemeinen jedes feste Einkommen, das ohne entsprechende Arbeits oder Gegenleistung, insbes. aus angelegtem Kapital, bezogen wird. So spricht man von der R., die ein Haus, ein Grundstück (s. Bodenrente, Grundrente) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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