Verfahren [2]

Verfahren [2]

Verfahren, 1) die Behandlung einer rechtlichen Angelegenheit im Allgemeinen; bes. aber 2) die Form u. Aufeinanderfolge der verschiedenen rechtlichen Handlungen, welche bei streitigen Rechtsangelegenheiten vor dem Richter vorzunehmen sind, um die Angelegenheit zur geordneten Entscheidung u. Vollstreckung zu bringen (rechtliches V., Proceß). Jemand zum rechtlichen V. verweisen, heißt, ihn bedeuten, daß er seine Sache im Rechtswege vor dem Richter auszumachen habe. Das V. heißt ein tumultuarisches, wenn es nicht in der Ordnung vor sich geht, in welcher es nach den Gesetzen vor sich zu gehen hat, namentlich wenn es eines der wesentlichen Rechtsacte ermangelt, ohne welches ein rechtliches V. nach den obersten Grundsätzen des Processes nicht gedacht werden kann, z.B. im Civilprocesse der Klage, Einlassung des Beklagten etc. Nach der Form der Rechtshandlungen theilt es sich in mündliches u. schriftliches V., jenachdem der Richter u. die Parteien blos mündlich od. in Schriften mit einander verhandeln; doch pflegt auch das mündliche V. mit sehr kurzen schriftlichen Aufzeichnungen über das Geschehene in Protokollen (s.d.) od. Registraturen verbunden zu sein. Eine Unterart des schriftlichen V-s ist noch das articulirte V., wobei die Punkte, um welche es sich wesentlich handelt, z, B. die Klagbehauptungen u. deren Beantwortung, die Deductionen der Beweisschriften, die Befragung eines Angeschuldigten in kleine Sätze, Artikel, aufgelöst werden. Seit dem 17. Jahrh. wurde diese articulirte Form des V-s bei allen wichtigeren Processen die Regel, u. nur bei minder wichtigen Rechtsstreitigkeiten galt ein Abgehen davon als erlaubt; daher z.B. articulirte Klage, im Gegensatz der nicht articulirten (Summari-) Klage, so v. w. Klage im ordentlichen Proceß. Die neuere Zeit hat sich immer mehr u. mehr von der Unzweckmäßigkeit des articulirten V-s überzeugt, u. dasselbe kommt daher in den heutigen Proceßordnungen nur noch ausnahmsweise, bes. bei der Beweisung vor. Die wichtigste Eintheilung des V-s ist die nach dem Gegenstande des Rechtsstreites, in Civil- u. Criminalverfahren, hierüber vgl. Civil- u. Criminalproceß.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verfahren — Verfahren, verb. irreg. S. Fahren, welches nach Maßgebung des einfachen fahren in verschiedener Bedeutung üblich ist. Es wird auf doppelte Art gebraucht. I. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, in Einer Bedeutung auch wohl mit haben. 1. Eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verfahren — ¹verfahren anfassen, behandeln, einen Weg einschlagen, handeln, handhaben, in Angriff nehmen, praktizieren, tätig sein/werden, umgehen, sich verhalten, vorgehen, wirken; (geh.): begegnen, schalten, zu Werke gehen; (bildungsspr.): agieren,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verfahren — V. (Aufbaustufe) in einer bestimmten Art und Weise vorgehen Synonyme: anfassen, behandeln, handhaben, in Angriff nehmen, umgehen, anpacken (ugs.) Beispiel: Mit seinen Feinden verfuhr er gnadenlos. Kollokation: nach einem Schema verfahren… …   Extremes Deutsch

  • Verfahren — ¹verfahren anfassen, behandeln, einen Weg einschlagen, handeln, handhaben, in Angriff nehmen, praktizieren, tätig sein/werden, umgehen, sich verhalten, vorgehen, wirken; (geh.): begegnen, schalten, zu Werke gehen; (bildungsspr.): agieren,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verfahren — verfahren: Das Verb (mhd. vervarn, mnd. vorvāren, ahd. firfaran, aengl. forfaran) ist eine westgerm. Präfixbildung zu dem unter ↑ fahren behandelten Verb. Es bedeutete zunächst »vorüberziehen, weggehen (sterben, verderben); irrefahren«, dann… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verfahren — verfahren: Das Verb (mhd. vervarn, mnd. vorvāren, ahd. firfaran, aengl. forfaran) ist eine westgerm. Präfixbildung zu dem unter ↑ fahren behandelten Verb. Es bedeutete zunächst »vorüberziehen, weggehen (sterben, verderben); irrefahren«, dann… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verfahren [1] — Verfahren, 1) (Bergb.), einen Gang, ihn bei der Arbeit nicht bemerken, sondern einem Nebengange folgen, od. auch beim Treiben einer Strecke nicht den Ort treffen, welchen man erreichen will; 2) ein Feld, einen Gangverfahren, es mit Schächten od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • verfahren — Vst. std. (16. Jh.) Stammwort. Im rechtlich technischen Sinne tritt das Wort zuerst im Mittelniederdeutschen auf, entsprechend zu vorgehen, also übertragen aus der räumlichen Bedeutung nach vorne, vorwärts gehen/fahren . Abstraktum: Verfahren.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Verfahren — Verfahren, in der Rechtssprache eine zusammenhängende Reihe von Rechtshandlungen, die zu gemeinsamem Zwecke vor und von der zuständigen Behörde nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem Sinne wird ein ganzer Prozeß als V.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verfahren — Verfahren, die Behandlung einer Rechtssache im Allgemeinen; vgl. Proceß …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”