- Verpfründen
Verpfründen, 1) mit einer Pfründe, einer Leibrente versehen; 2) in einer öffentlichen Verpflegungsanstalt unterbringen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Verpfründen, 1) mit einer Pfründe, einer Leibrente versehen; 2) in einer öffentlichen Verpflegungsanstalt unterbringen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Verpfründen — Verpfründen, verb. regul. act. mit einer Pfründe versehen, am häufigsten im Oberdeutschen. Sich aus eigenen Mitteln in ein Spital verpfründen, sich eine Pfründe, eine Stelle im demselben kaufen. So auch die Verpfründung … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
verpfründen — ver|pfrụ̈n|den 〈V. tr.; hat; oberdt. u. schweiz.〉 jmdm. etwas verpfründen jmdm. etwas auf Rentenbasis übertragen * * * ver|pfrụ̈n|den <sw. V.; hat (südd., schweiz.): [gegen eine einmalige Zahlung od. Übereignung] durch lebenslänglichen… … Universal-Lexikon
verpfründen — ver|pfrụ̈n|den (süddeutsch und schweizerisch für durch lebenslänglichen Unterhalt versorgen) … Die deutsche Rechtschreibung
Verpfründung — Verpfründung, im schweizerischen Recht (Art. 521 ff. OR) Vertrag zwischen Pfründer und Pfrundgeber, aufgrund dessen der Pfründer dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte überträgt und sich der Pfrundgeber verpflichtet, dem… … Universal-Lexikon