- Verrechten
Verrechten, 1) eine bestimmte Abgabe von Etwas an die Obrigkeit entrichten; 2) durch Processiren Geld od. Geldeswerth durchbringen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Verrechten, 1) eine bestimmte Abgabe von Etwas an die Obrigkeit entrichten; 2) durch Processiren Geld od. Geldeswerth durchbringen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Verrechten — Verrêchten, verb. regul. act. Mit Rechten, d.i. Processieren, durchbringen, verthun, der Menge nach erschöpfen; verprocessieren. Sein Vermögen verrechten. 2. Von Recht, die gebührende Abgabe an die Obrigkeit, ist verrechten in einigen Gegenden,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verrechten — Man hat mehr verrecht, dann errecht. – Franck, II, 178a; Gruter, I, 56; Petri, II, 447; Sutor, 54; Friedeborn, III, 92; Körte, 4034. Lat.: Saepe impensarum onus opprimit rei controversialis utilitatem. (Friedeborn, III, 54.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Erheben — Erhêben, verb. irreg. act. S. Heben. 1. Die Schwere eines Körpers durch seine Kräfte überwinden. So sagt man im gemeinen Leben, es ist zu schwer, ich kann es kaum erheben, so wie man in ähnlichem Verstande sagt, erbeißen, erkauen, erbiegen u.s.f … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Berechten — Mancher will viel berechten, so muss er s verrechten … Deutsches Sprichwörter-Lexikon