Vierherr

Vierherr

Vierherr, Mitglied einer Behörde, welche aus vier Personen besteht u. das Vierherrenamt heißt, sich gewöhnlich mit geringeren Vergehen der Unterthanen od. mit einzelnen Theilen der Verwaltung beschäftigt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Viermann — Viermann, 1) so v. w. Vierherr; 2) so v. w. Viermeister; 3) so v. w. Viertelsmeister …   Pierer's Universal-Lexikon

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