- Vierherr
Vierherr, Mitglied einer Behörde, welche aus vier Personen besteht u. das Vierherrenamt heißt, sich gewöhnlich mit geringeren Vergehen der Unterthanen od. mit einzelnen Theilen der Verwaltung beschäftigt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Vierherr, Mitglied einer Behörde, welche aus vier Personen besteht u. das Vierherrenamt heißt, sich gewöhnlich mit geringeren Vergehen der Unterthanen od. mit einzelnen Theilen der Verwaltung beschäftigt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Vierherr, der — Der Vierhêrr, des en, plur. die en, ein Mitglied eines Colegii von vier Personen, auf welche Art man an verschiedenen Orten solche Vierherrenämter hat, deren Glieder Vierherren heißen, und welche sich bald mit geringen Vergehen der Unterthanen,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Viermann — Viermann, 1) so v. w. Vierherr; 2) so v. w. Viermeister; 3) so v. w. Viertelsmeister … Pierer's Universal-Lexikon