Vollwort

Vollwort

Vollwort, eine Vollmacht, eine Einwilligung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vollwort, das — * Das Vóllwort, des es, plur. die e, ein im Hochdeutschen veraltetes, nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, sowohl eine Vollmacht, als auch, und zwar noch häufiger, eine Einwilligung zu bezeichnen. Daher bewollworten, sowohl bevollmächtigen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vollwort — * Einem Vollwörter geben. – Frischbier2, 3937. Ihm zustimmen, ihn in seinen Ansichten bestärken …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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  • Autosemantikon — Das Autosemantikum (auch Autosemantikon) ist ein Lexem (Grundeinheit des Wortschatzes), welches im Gegensatz zu einem Synsemantikum eine vom Kontext unabhängige und selbständige lexikalische Bedeutung aufweist. Zugleich kann es auch als Satzglied …   Deutsch Wikipedia

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  • Inhaltswort — Das Autosemantikum (auch Autosemantikon) ist ein Lexem (Grundeinheit des Wortschatzes), welches im Gegensatz zu einem Synsemantikum eine vom Kontext unabhängige und selbständige lexikalische Bedeutung aufweist. Zugleich kann es auch als Satzglied …   Deutsch Wikipedia

  • Ostfriesisches Landrecht — Das Ostfriesische Landrecht wurde 1518 unter dem Grafen Edzard I. für die Grafschaft Ostfriesland konzipiert. Nahezu 300 Jahre bildete es das formell gültige Landesrecht. Gedruckt wurde es erstmals 1746 in preußischer Zeit: Auf Wunsch und… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschlechtsvormundschaft — (Cura sexus), die auf dem Grunde der weiblichen Wehrlosigkeit u. Schwäche beruhende Vormundschaft über mündige Frauenspersonen. Das ältere Deutsche Recht stellte die Frauen allgemein unter das Mundium eines Mannes, weil nur der Mann im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ding [2] — Ding (neuhochd. Form des german. thing, althochd. dinc), Volksversammlung, insbes. Gerichtsversammlung bei den germanischen Stämmen. Das D. wurde öffentlich, unter freiem Himmel, besonders auf Hügeln oder unter Bäumen, abgehalten. D. und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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