Wandelgeschäfte

Wandelgeschäfte

Wandelgeschäfte, an der Börse diejenigen Geschäfte, wo der Käufer sich das Recht vorbehält, die gekauften Werthe jeden Tag innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verlangen zu können; vgl. Staatspapiere S. 637.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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